§20 Primärprävention

In der heutigen Zeit stellen Bewegungsmangel, berufliche Überlastung, Tabak-, Alkoholkonsum und Ernährungsfehler maßgebliche Faktoren bei der Entstehung diverser Zivilisationskrankheiten dar. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Staat fördern daher die Durchführung von Präventionskursen nach § 20 SGB V, um durch die Reduzierung der Krankheiten eine positive Veränderung der Lebensgewohnheiten anzustreben.

Kurslehrer (inkl. Konzepteinweisung)