Qualifikation der Kursleitung (HF BG, PP1)

Die Bezuschussung von §20-Kursen im Hand­lungs­feld "Bewegungsgewohnheiten" (Präventions­prin­zi­p 1 "Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität") seitens der Krankenkassen setzt zwingend eine entsprechende Qualifikation der Kursleitung voraus!

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Fachwissenschaftliche Kompetenz

1) Trainings- und Bewegungswissenschaften (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte*)

  • Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Biomechanik
  • Angewandte Trainingsmethoden, Trainingsinterventionen
  • Trainingsplanung und Belastungssteuerung
  • Gesundheitsorientierte Trainingsprogramme planen und durchführen

2) Medizin (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)

  • Funktionelle Anatomie, Physiologie
  • Wirkung von Bewegungs- und Leistungsfähigkeit und Prävention chronischer Erkrankungen
  • Vermittlung von Handlungs- und Effektwissen

3) Pädagogik / Psychologie (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)

  • Sozialwissenschaftliche / psychologische Grundprinzipien
  • Methodisch-didaktische Grundlagen
  • Erziehung und Bildung in sport- und bewegungsbezogenen Anwendungsfeldern
  • Geistes-, verhaltens-, sozialwissenschaftliche Kenntnisse
  • Psychologisch grundlegende Prinzipien / Verfahren anwenden und reflektieren
  • Gesundheitspsychologie und Verhaltensorientierung
  • Verhaltensintervention im Gesundheitssport

Fachpraktische Kompetenz

4) Theorie und Praxis der Sportarten / Bewegungsfelder (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz inkl. Lehrproben**)

  • Kraftsportarten, Ausdauersportarten, Sportspiele
  • Sportspezifische Techniken (z. B. Schwimmen, Nordic-Walking, Aquafitness)

Fachübergreifende Kompetenz

5) Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)

  • Gesundheitsförderung
  • Grundlagen der Prävention (primär / sekundär / tertiär) in Lebensphasen und Lebenswelten
  • Verhaltensinterventionen im Gesundheitssport

6) Frei wählbar aus den o.g. Inhalten 1-5 (120 Std. oder 4 ECTS-Punkte)

  • Vertiefte Kompetenzen in einzelnen ausgewiesenen Bereichen

*ECTS-Punkte: 1 ECTS-Punkt wird gleichgesetzt mit 30 Arbeitsstunden.
**Präsenz heißt, dass weder Fernunterricht noch Vor- und Nachbereitungszeit gelten. Eine Lehrprobe (synonym: Lehrkompetenztest) ist eine Demonstration einer Unterrichtseinheit durch eine / einen Kursleitenden vor zur Bewertung berechtigten Personen (z.B. Lehrkräfte, Dozentinnen / Dozenten, Ausbilderinnen / Ausbilder). In der Lehrprobe werden fachliche Grundlagen, sowie methodisch-didaktische Kenntnisse präsentiert und bewertet.