Zertifizierte Maßnahmen

Wir möchten dem uns entgegengebrachten Vertrauen gerecht werden, im Sinne der Teilnehmer die bestmögliche Ausbildung bzw. Fortbildung bieten und uns und unser Angebot stetig verbessern. Aus diesem Grunde dienen Zertifizierungen, Anerkennungen und Zulassungen durch verschiedenen Verbände und Institutionen als unumgängliches Muss.

Staatliche Zulassung der Maßnahmen

Alle Ausbildungen der ASGE sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und staatlich zugelassen. Die ZFU fungiert hierbei als qualitätssicherndes Instrumentarium und gewährleistet den Teilnehmern ein hohes Maß an Qualität der Ausbildungsinhalte, praktischer Relevanz, Transparenz und eine didaktisch und methodisch wohldurchdachte Lehrgangsplanung.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Alle Ausbildungsinhalte orientieren sich stets am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) für lebenslanges Lernen. Dieser wurden geschaffen, um im Hinblick auf Transparenz und Qualität von Qualifikationen die verschiedenen Systeme in Europa zu vereinheitlichen.

DIN-Norm 33961

Die Fitness- und Gesundheitsbranche hat mittels eigener Vorgaben einen eigenständigen Qualitätsmaßstab integriert und mittlerweile etabliert. Die Normenreihe DIN 33961 deckt die Bereiche "Grundlegende Anforderungen an den Betrieb" (z.B. Notfallmanagement, Betreuungskonzept, Trainingsplanung ...), "Anforderungen an das gerätegestützte Herz-Kreislauftraining" (z.B. Personalanforderungen ...), "Anforderungen an das Gruppentraining" (z.B. Personalanforderungen ...), "Anforderungen an das gerätegestützte Krafttraining" (z.B. Geräteausstattung, Personalanforderungen ...) und "Ausstattung und Anforderungen an EMS-Geräte, Trainingsprogramme/-abläufe, Personalanforderungen für EMS-Training, Eingangsbefragung/Anamnese sowie Trainingsdurchführung" ab. Alle unsere Ausbildungen unterliegen und erfüllen die Vorgaben der DIN-Norm 33961.

Nationales Trainerregister

Die finale Einteilung der Ausbildungen in eine bestimmte DQR-Niveaustufe erfolgt institutsintern und durch den Prüfungsausschuss des Nationalen Trainerregisters. Dieser akkreditiert die Qualifikationen von Mitarbeitern der Fitness-, Freizeit- und Gesundheitsbranche – in Anlehnung an den DQR und die DIN-Norm für Fitnessstudios (DIN 33961). Dadurch kann sowohl für die Teilnehmer, als auch für Arbeitgeber, die Transparenz der Qualifikationen, Mitarbeiter der Branche, Ausbildungsorganisationen, etc. hergestellt werden.

Anerkennung durch die Krankenkassen und §20 Zusatzqualifiktion

Mit unseren Ausbildungen Entspannungstrainer, Präventionstrainer A-Lizenz, Rehabilitationstrainer A-lizenz und einer Grundqualifikation (Sportwissenschaftler, Gymnastiklehrer, Physiotherapeut, medizinischer Bademeister …) werden alle Voraussetzungen erfüllt, um einen Präventionskurs nach § 20 SGB V Abs.1 durchzuführen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erkennen diese Zusatzqualifikation an.

Darüber hinaus sind unsere Kurskonzepte Achtsamkeit, Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, Hatha Yoga, Rückenschule, Pilates, Beckenbodengymnastik, Rumpfstabilisation, Functional Training und Faszientraining als Präventionskurse nach § 20 SGB V anerkannt.

Anerkennung durch den Rehasport Deutschland e.V. (RSD)

Unsere Ausbildungen Fitnesstrainer B-Lizenz, Fitnesstrainer A-Lizenz, Athletiktrainer A-Lizenz, Präventionstrainer A-Lizenz, Rehabilitationstrainer A-lizenz, Entspannungstrainer und Pilatestrainer sind vom Rehasport Deutschland e.V. (RSD) zur Verlängerung der Berechtigung zum Leiten von Rehasportgruppen anerkannt.