Förderung

Unsere Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden. Die jeweilige Fördermaßnahme richtet sich an unterschiedliche Adressaten und setzt unterschiedliche Kriterien voraus.

Bildungsprämie

  • Wird deutschlandweit durch die Bundesregierung ausgestellt
  • Gutschein in Höhe von max. € 500,- Euro
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder deutsche Arbeitserlaubnis wird vorausgesetzt
  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Erwerbstätigkeit von mind. 15 Stunden pro Woche
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. € 20.000,-
  • Gebühren der Maßnahme max. € 1.000,-
  • Kostenloses Service-Telefon: 0800 2623-000
  • Link

Bildungsgutschein

WeGebAu

  • Sonderprogramm der Agentur für Arbeit
  • Gilt für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer
  • Gilt für kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Arbeitnehmer)
  • Erstattung der Weiterbildungskosten zu 75 % für Arbeitnehmer ab 45 Jahren
  • Erstattung der Weiterbildungskosten für Ungelernte und geringqualifizierte
  • Förderung von Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss, zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
  • Der Maßnahmeträger (Anbieter) muss nach §85 SGB III (AZAV) zertifiziert sein
  • Service-Telefon: 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend)
  • Link

Regionale Förderprogramme (Bildungsscheck, Qualischeck, Weiterbildungsbonus, o.ä.)

Bundeswehr

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr für Soldaten als Einstieg in das zivile Berufsleben
  • Soldaten auf Zeit oder Grundwehrdienstleistende
  • Erstattung der Weiterbildungskosten bis zu 100 %
  • Link

Bildungsurlaub

  • Arbeitnehmer mit Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung
  • Außer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen
  • 6 Monate in Vollzeitbeschäftigung
  • Link

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung sind nach den gesetzlichen Bestimmungen bei der Steuerklärung absetzbar. Bei Angestellten sind diese als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben anzugeben. Dazu zählen Lehrgangs-/Seminar- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrt-, Verpflegungskosten und Arbeitsmittel.